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Veranstaltungskonzept

Als "Gauturntage" werden die Mitgliederversammlungen eines Turngaues bezeichnet. Die Satzung des Turngaues Staufen legt fest, dass die gewählten ehrenamtlichen Turngau-Mitarbeiter und die Vertreter der Mitgliedsvereine einmal jährlich zu einem sogenannten "ordentlichen" Gauturntag zusammenkommen. Gauturntage werden üblicherweise von einem der Mitgliedsvereine ausgerichtet. Termin und Ort legt der jeweils vorausgehende Gauturngtag fest. Das Turngau-Präsidium legt die Tagesordnung fest und lädt zu der Versammlung ein. Hier beschreiben wir die Zuständigkeiten des Gauturntags, seine Organisation und Ablauf.

Satzungsgrundlage

Mitglieder

Mitglieder eines Gauturntags sind die Vertreter der Mitgliedsvereine, die gewählten ehrenamtlichen Mitglieder des Präsidiums und des Turngau-Hauptausschusses, die Ehrenmitglieder und die vom Gaujugendturntag gewählten Delegierten der Turngaujugend. Die persönlichen Mitglieder des Gauturntags und die Delegierten der Turngaujugend haben bei Abstimmungen jeweils eine Stimme. Die Delegierten der Mitgliedsvereine können bis zu zwei Stimmen ihres Vereins wahrnehmen. Die Anzahl der Delegierten bzw. Stimmen eines Mitgliedsvereins ist abhängig von der Zahl der vom Verein bei der jährlichen Bestandserhebung des WLSB im Abschnitt "B" unter "Turnen" gemeldeten Anzahl Mitglieder ab 15 Jahren. Für jedes angefangene Hundert der unter "Turnen" gemeldeten Mitglieder ab 15 Jahren entsendet der Verein zum Gauturntag einen Delegierten bzw. hat er eine Stimme.

Zuständigkeiten

Der Gauturntag wählt die Mitglieder des Turngau-Präsidiums und des Hauptausschusses (auf 2 Jahre Amtszeit) sowie die Kassenprüfer (auf 1 Jahr Amtszeit). Er nimmt ihre Tätigkeits-/Rechenschaftsberichte, den Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht entgegen, legt die Richtlinien für die künftige Arbeit fest und entscheidet über Änderungen der Satzung.